Engagierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – Waffengleichheit mit dem Arbeitgeber!
Lassen Sie sich als Arbeitnehmer nicht über den Tisch ziehen. Als Ihr Rechtsanwalt wahren wir Ihre Rechte – auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
- Außerordentliche oder ordentliche Kündigung erhalten? Wir klagen auf Wiedereinstellung, erheben Kündigungsschutzklage, handeln Ihre Abfindung oder den Aufhebungsvertrag
- Änderungskündigung? Ihr Arbeitsvertrag soll geändert werden? Betriebsübergang oder Umstrukturierung? Wir beraten Sie ausführlich zu Ihrer Situation und setzen Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche durch.
- Streit um Arbeitszeiten? Urlaubsanspruch wird nicht erfüllt, Probleme wegen Elternzeit oder Teilzeit? Wir klären Ihren Rechtsanspruch – und sorgen dafür, dass er auch erfüllt wird.
- Überstunden werden nicht ausgeglichen, Lohn, Gehalt oder Zusatzleistungen nicht voll bezahlt? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Geld.
- Ungerechtfertigte Abmahnung bekommen? Wir gehen dagegen vor oder formulieren Ihre Stellungnahme für die Personalakte.
- Mobbing oder Diskriminierung? Die Verantwortung des Arbeitsgebers ist gesetzlich eindeutig geregelt.
Das Arbeitsrecht ist eine scharfe Waffe – wir verteidigen damit Ihr Interesse. Wie können wir Ihnen helfen?
Die Kosten im Arbeitsrecht
- Vor Arbeitsgerichten trägt – anders als vor anderen Gerichten – aus der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst, auch wenn sie gewinnt.
- Allerdings liegen die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht niedriger als bei anderen Gerichten. Die Gerichtskosten entfallen, wenn die Klage mit Vergleich beendet oder beim Gütetermin zurückgenommen wird. Der Gerichtskostenvorschuss entfällt ganz.
- Viele Arbeitsnehmer sind rechtsschutzversichert – eventuell über die Gewerkschaft oder als Teil einer normalen Verbraucher-Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall können Sie sich „zurücklehnen“. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Arbeitsrechtsschutz besteht und übernehmen die Deckungsanfrage bei der Versicherung.