Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Kanzlei Stephan in Berlin Mitte und Spandau: Schnelle Hilfe im Verkehrsrecht

  • Sie hatten einen Unfall als Autofahrer, mit dem Motorrad, mit dem Fahrrad oder als Fußgänger?
  • Sie wurden geblitzt oder kontrolliert, kamen in eine Verkehrskontrolle, es gab Ärger mit der Polizei – Sie sollen ein Bußgeld bezahlen?
  • Eine Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstrafsache, eine fahrlässige Körperverletzung, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis steht im Raum?

Dann brauchen Sie einen für Verkehrsrecht! Verkehrsrecht ist unser Metier – wir wissen Rat und können helfen.

Verkehrsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht: mehr Wissen und Erfahrung

Verkehrsrecht und Schadensrecht sind für unsere Kanzlei nicht einfach nur zwei weitere Rechtsgebiete – sie sind seit vielen Jahren unser Tätigkeitsschwerpunkt. Uwe Stephan ist Fachanwalt für Verkehrsrecht – dieser Titel ist der formelle Nachweis seiner besonderen Erfahrung und Kenntnisse auf verkehrsrechtlichem Gebiet.

Ob es „nur“ um einen Strafzettel geht – oder um Ihre berufliche Existenz: Wir kämpfen mit vollem Einsatz für Ihre Interessen.

Dabei bleiben Sie stets Herr des Verfahrens – Sie entscheiden, ob wir vor Gericht gehen oder nicht.

Die Autoversicherung des Unfallgegners ist kein Freund!

Nach einem Autounfall mit Fremdverschulden will die gegnerische Autoversicherung oft den Schaden regulieren. „Schnelle Unfallabwicklung“ samt Schadensgutachten und Werkstatt wird versprochen. Vorsicht!

Die Versicherung will auf Ihre Kosten sparen und verhindern, dass Sie zum Anwalt gehen – denn wir setzen alle Ihre Ansprüche durch:

  • Schadenersatz für Sachschäden (unabhängig davon, ob wirklich repariert wird)
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden (einschließlich Verdienstausfall),
  • Anspruch auf Ersatzwagen wahlweise als Geldsumme (!), also als
  • Entschädigung für Nutzungsausfall und die
  • Wertminderung
  • Auch Ihre Anwaltsrechnung muss die Versicherung des Unfallgegners bezahlen, wenn dieser Schuld hat.

 „Wer nach einem Unfall bekommen will, was ihm zusteht, sollte die gegnerische Versicherung erstmal ganz aus dem Spiel lassen und sich einen guten Verkehrsrechtsanwalt suchen.“ steht in einem NTV-Ratgeber mit dem passenden Titel: „Wer zahlen muss, ist nicht ihr Freund“.

Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. haben dies  ausdrücklich bestätigt: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt, Urt. V. 21.12.214, Az. 22 U 171/12, Hervorhebung d. Red.)

Auch bei anderen Rechtsproblemen rund um Auto und Verkehr

Auch bei anderen Rechtsproblemen rund um Auto und Verkehr gilt: Rufen Sie uns an. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

  • Auto-Kauf oder Verkauf
  • Gewährleistung
  • Ärger mit der Werkstatt
  • Wartungs- oder Leasingvertrag
  • Versicherungsfragen

Sind Sie rechtsschutzversichert?

In sehr vielen Rechtsschutzversicherungen ist der Verkehrsrechtsschutz mit enthalten, zumindest als Beratungsrechtsschutz. Oft schließen auch Kreditkarten oder Berufsverbände dies als Zusatzleistung mit ein.

Gerne führen wir für Sie den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzvericherung – bis hin zur Kostenübernahme.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?