Versicherungs-
recht –
Sozialversicherungsrecht

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Gefangen in der privaten Krankversicherung (PKV)?

Sind Sie über 55 Jahre und möchten trotzdem in die Krankenkasse wechseln?

Während die private Krankenversicherung die Beiträge nach dem gesundheitlichen und damit wirtschaftlichen Risiko (das im Alter am höchsten ist) bemisst, werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung immer nach der Höhe des Einkommens bemessen.

Sie möchten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Dies ist allerdings kaum ohne weiteres möglich.

Aber:

Für viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung (Selbständige, Angestellte, Rentner) besteht weiterhin die Möglichkeit, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Dies gilt sogar auch für einige langjährig Privatversicherte.

Für einen Wechsel zurück oder in eine neue Mitgliedschaft in der GKV müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und sodann konkrete Maßnahmen eingeleitet werden.

Ob und wie ein Wechsel möglich ist, hängt immer von vielen Faktoren ab.

WORAUF MUSS ICH BEIM WECHSEL DER KRANKENVERSICHERUNG ACHTEN?

Der deutsche Gesetzgeber hat die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. für über 55-Jährige nahezu unmöglich gemacht: Krankenversicherte, die einen großen Teil ihres Lebens keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollen im Alter auch nicht den vollumfänglichen Versicherungsschutz genießen können.

Sie brauchen daher jemanden, der Ihnen bei diesem Vorhaben mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite steht. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur Mitgliedschaft in die gesetzliche Krankenversicherung.

Und die Kosten für die Durchführung eines solchen Wechsels in die Krankenkasse? Über unseren Kooperationspartner und Verfahrensfinanzierer Clearing-Solutions GmbH können Sie Ihren Wechsel kostengünstig und risikofrei durchführen.

Fragen Sie bitte nach. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.