Oft versuchen Versicherungen, Schadensmeldungen abzulehnen, wenn Formfehler vorliegen. Aktuelle Rechtsprechung zeigt: Versicherte können ihre Ansprüche auch nachträglich geltend machen (BGH, Urteil IV ZR 123/22).
Praxis-Tipp:
Reichen Sie Schadensmeldungen immer schriftlich und vollständig ein. Bei Problemen hilft eine rechtliche Beratung.
Wir unterstützen Sie bei Schadensmeldungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
