Versicherung zahlt nicht? So reagieren Sie richtig

Oft versuchen Versicherungen, Schadensmeldungen abzulehnen, wenn Formfehler vorliegen. Aktuelle Rechtsprechung zeigt: Versicherte können ihre Ansprüche auch nachträglich geltend machen (BGH, Urteil IV ZR 123/22).

Praxis-Tipp:
Reichen Sie Schadensmeldungen immer schriftlich und vollständig ein. Bei Problemen hilft eine rechtliche Beratung.

Wir unterstützen Sie bei Schadensmeldungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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