Arbeitnehmer können nicht ohne Weiteres gekündigt werden, nur weil sie wiederholt krank sind, sofern keine Abmahnung vorliegt (BAG, Urteil 2 AZR 456/22).
Praxis-Tipp:
Wenn Ihnen gekündigt wurde, prüfen Sie, ob der Arbeitgeber seine Pflichten eingehalten hat. Oft lassen sich Kündigungen anfechten.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre Kündigungsrechte zu prüfen.
