Haben Sie noch nicht genutzten Urlaub?
Urlaubsanspruch prüfen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer in 2025/26.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in zwei wichtigen Urteilen kurz vor Jahresende 2022 die Rechte von Arbeitnehmern deutlich gestärkt – ein Thema, das besonders für 2025/26 relevant bleibt.
Wichtige Entscheidungen des BAG:
- Urlaubsansprüche verjähren erst nach Arbeitgeberbelehrung
Das BAG entschied, dass Urlaub nicht automatisch verfällt. Erst wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter konkret über Anspruch und Verfallfristen informiert hat und der Arbeitnehmer aktiv auf Urlaub verzichtet, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist (BAG, Urteil 9 AZR 266/20). - Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
Kann Urlaub krankheitsbedingt nicht genommen werden, verfällt er normalerweise nach 15 Monaten. Ohne den Hinweis des Arbeitgebers bleibt der Anspruch jedoch bestehen (BAG, Urteil 9 AZR 245/19).
Praxis-Tipp:
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht über den Verfall Ihres Urlaubs informiert hat, können Sie auch nach Jahren noch nicht genommene Urlaubstage geltend machen – inklusive möglicher Auszahlung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihres Urlaubsanspruchs und helfen, Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Urlaub korrekt abrechnen lassen.
